Pfarrei St. Suitbertus
Pfarreirat
Pfarrei St. Suitbertus
Pfarreirat

Aufgabe des Pfarreirates:
Die Satzung des Pfarreirates, erlassen vom Kölner Erzbischof am 06.12.2016, nennt als generelle Aufgabe des Pfarreirates:
"§ 1(2) Im Pfarreirat wirken Vertreterinnen und Vertreter einer oder mehrerer Pfarrgemeinden gemeinsam mit dem Pfarrer und den dort in der Seelsorge tätigen Geistlichen sowie den hauptberuflichen Pastoralen Diensten ... an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral im Seelsorgebereich mit und verantworten das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft."