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Downloads & Bescheinigungen

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Bescheinigungen

 Auszug aus dem Taufregister
Für eine Trauung ist u.U. für Sie und/oder die Partnerin/den Partner ein Auszug aus dem Taufregister (Taufbescheinigung) notwendig, wenn Sie nicht in Ihrer Taufkirche bzw. Taufpfarrei heiraten. Dieser Auszug muss dafür von Ihrer Taufpfarrei neu ausgestellt werden und darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Trauung sein.

Patenbescheinigung
Eine Patenbescheinigung ist notwendig, um Taufpate/Taufpatin zu werden. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung, dass Sie (die zukünftigen Paten) Mitglied der Katholischen Kirche sind. Eine solche Bescheinigung kann nur von der Kirchengemeinde ausgestellt werden, in der Sie wohnen (Wohnsitzpfarrei). Bei uns können Sie eine Patenbescheinigung erhalten, wenn Sie im Gebiet der Kirchen St. Suitbertus . Kaiserswerth, Heilige Familie . Stockum, St. Agnes . Angermund, St. Albertus Magnus . Golzheim, St. Bruno . Unterrath, St. Lambertus . Kalkum, St. Mariä Himmelfahrt . Lohausen, St. Maria Königin . Lichtenbroich, St. Maria unter dem Kreuze . Unterrath oder St. Remigius  . Wittlaer wohnen.

Mitgliedsbescheinigung
Eine Mitgliedsbescheinigung ist z.B. notwendig für die Anmeldung in einer Katholischen Kindertagesstätte, als Nachweis der Konfessionszugehörigkeit bei einem katholischen Arbeitgeber ...  
Eine solche Bescheinigung kann nur von der Kirchengemeinde ausgestellt werden, in der Sie wohnen (Wohnsitzpfarrei).

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