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St. Suitbertus

Infos zu den Wahlen 2026

Wahlplakate Serie 4 Wahlplakate Serie 4

Das Wichtigste zu den Wahlen in Kürze

Zwei Stimmzettel

Es ist richtig: Es gibt zwei Stimmzettel, auf denen die Wähler ihre Kreuze setzen können. Einen gelben für die Wahl zum Pfarreirat und einen blauen für die Wahl zum Kirchenvorstand.

Die beiden Gremien haben ganz unterschiedliche Aufgaben: 

Der Pfarreirat überlegt und berät die Seelsorger, wie die christliche Botschaft in unserer Pfarrei und in den Ortsgemeinden glaubwürdig und lebendig verkündet und gelebt werden kann. Es geht um Gottesdienste und Wege, den Glauben besser kennenzulernen und weiterzugeben, um diakonisches Wirken (tätige Nächstenliebe), Ökumene, Schöpfungsverantwortung u.v.m.

Der Kirchenvorstand ist mit materiellen, finanziellen, rechtlichen und personellen Aufgaben befasst. Er hat die Verantwortung für das Vermögen der Pfarrei, die Erstellung des Wirtschaftplans, die Verwaltung von Liegenschaften und Immobilien, die Instandhaltung der Gebäude und ist Arbeitgeber der Angestellten der Kirchengemeinde.

Mehr als 16.000 Pfarrangehörige sind in St. Suitbertus wahlberechtigt.
Wahlberechtigte sind mind. 14 Jahre alt (für Pfarreirat) oder 16 Jahre (KV). Und sie müssen mindestens 1/2 Jahr auf dem Pfarrgebiet wohnen - oder bereits 3 bzw. 5 Monate vor der Wahl die Eintragung in die Wählerliste von St. Suitbertus beantragt haben.

wahlablauf

An allen 10 Kirchen wird ein Wahllokal eingerichtet - meist hinten in den Kirchen, an einigen Wahlorten auch im Pfarrsaal. Gewählt werden kann jeweils eine halbe Stunde vor und eine halbe Stunde nach den Sonntagsgottesdiensten. 

Beide Gremien zusammen: 31 Kandidierende. 15 Kandidat*innen für den Pfarreirat, 16 Kandidierende für den Kirchenvorstand

Die Kandidatenlisten wurden von den zuständigen Gremien aufgestellt: Für die Pfarreiratswahl vom "PGR-Wahlausschuss", für die Kirchenvorstandswahl vom "KV-Wahlvorstand". Der "Wahlausschuss des Pfarreirates" wurde durch die alten Pfarrgemeinderäte berufen, der "Wahlvorstand für die Kirchenvorstandswahl" vom Kirchenvorstand St. Suitbertus.

Vor allem 3 Gründe:

  1. Trotz intensiver Suche und zahlreicher Anfragen von Wahlausschuss (PR) und Wahlvorstand (KV) haben viele Angesprochene bedauert, dass sie nicht die zeitlichen Ressourcen für eine verantwortliche Ausübung dieser komplexen Ehrenämter haben und/oder sich bereits in anderen Bereichen z. B. den Ortsgemeinden stark engagieren.
  2. Allen Gremien, Wahlvorbereitenden und dem Pastor war wesentlich, dass nach der Fusion jede einzelne unserer 10 Ortsgemeinden in beiden Gremien mindestens mit einem/r Vertreter/in repräsentiert und beteiligt ist. Kein Kirchort soll abgehängt werden. Wenn z.B. für den KV 20 Kandidaten aufgestellt würden, aber nur 16 gewählt werden dürfen, dann besteht die Gefahr, dass eine oder mehrere Ortsgemeinden ihre Kandidierenden nicht durchbringen.
    Dieses Problem ist beim Pfarreirat geringer, weil die maßgebende PGR-Satzung und Wahlordnung des Erzbistums eine Quotierung ermöglicht haben.
  3. Gültige Ergänzungsvorschläge aus der Pfarrei hat es leider nicht gegeben. 

In der letzten Februarwoche - nach der gebotenen Veröffentlichungsfrist der endgültigen Kandidierendenlisten - können Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen. Der Antrag ist über die beiden Pastoralbüros an den Wahlausschuss (PR) bzw. den Wahlvorstand (KV) zu richten.
Ein digitales Antragsformular, das Sie gleich online absenden können, finden Sie hier →.

Sie können die Zusendung der Briefwahlunterlagen über die Pastoralbüros - am besten schriftlich - beantragen. Ein digitales Antragsformular, das Sie gleich online absenden können, finden Sie hier .
Natürlich können Sie die Unterlagen auch direkt in den Pfarrbüros in Stockum oder Kaiserswerth abholen (und gegebenenfalls gleich dort ausfüllen und wieder zurückgeben). 

Leider sind eine Menge Papiere auszufüllen oder zu bearbeiten:

  • PR-Stimmzettel gelb (max. 14 Kreuze) > danach in Wahlumschlag (A6 gelb) und zukleben!!
    [wg. Wahrung des Wahlgeheimnisses!]
  • KV-Stimmzettel blau (max. 16 Kreuze) > danach in Wahlumschlag (A6 blau) und zukleben!!
  • Beide ausgehändigte Wahlscheine ausfüllen und unterschreiben (je zweiseitig)
  • Alles in den Rücksende-Umschlag (A5): Absender ausfüllen; im Pastoralbüro oder am Wahltag in einem Wahllokal abgeben!